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(behördliche Anordnung)

См. также в других словарях:

  • Anordnung (Recht) — Eine Anordnung ist im deutschen Verwaltungsrecht eine hinreichend bezeichnete Anweisung eines Amtsträgers oder einer Behörde, die an eine juristische oder natürliche Person gerichtet ist. Absicht einer Anordnung ist die Aufforderung an den… …   Deutsch Wikipedia

  • Anordnung — bezeichnet: eine Weisung Anordnung (Recht), eine behördliche Entscheidung Formation, eine in einer bestimmten Ordnung vollzogene Formation Anordnung (Patentwesen), in Patentschriften typische Formulierung für ein Gebilde mit einer bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

  • Behördliche Bewilligung — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale 2.2 Arten von Beschei …   Deutsch Wikipedia

  • Behördliche Genehmigung — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale 2.2 Arten von Beschei …   Deutsch Wikipedia

  • zwangsweise — wohl oder übel; zwangsläufig; notgedrungen; unfreiwillig; zähneknirschend (umgangssprachlich); gezwungenermaßen; nolens volens * * * zwạngs|wei|se 〈Adj.〉 1. erzwungen, aufgrund behördlicher Anordnung 2 …   Universal-Lexikon

  • Immissionsschutzbeauftragter — Ein Immissionsschutzbeauftragter ist nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Erlass — Aufhebung; Widerruf; Beendigung; Zurücknahme; Auflösung; Dekret; Kodex; Verordnung; Gebot; Gesetz; Edikt; Codex; …   Universal-Lexikon

  • Leinenzwang — Lei|nen|zwang 〈m. 1; unz.〉 behördl. Anordnung, (bissige) Hunde an bestimmten Orten an der Leine zu führen * * * Lei|nen|zwang, der <o. Pl.>: behördliche Anordnung, nach der Hunde in bestimmten Fällen, an bestimmten Orten an der Leine zu… …   Universal-Lexikon

  • präsentieren — zeigen; vorstellen; darstellen; vorzeigen; abbilden; vorführen; zur Schau stellen; offen zeigen; erscheinen; (sich) darstellen (als); anmuten; …   Universal-Lexikon

  • Amt — Dienststelle; Behörde; Amtsstelle (schweiz.); Aufgabe; Amtei (schweiz.); Verwaltungsgemeinschaft; Amtsbezirk; Zunft; öffentliches Telefonnetz * * * Amt [amt], das; [e]s …   Universal-Lexikon

  • Offizialdelikt — Of|fi|zi|al|de|likt 〈n. 11〉 Vergehen, das gerichtlich verfolgt werden muss, ohne dass ein Antrag eines in seinen Rechten verletzten Bürgers vorliegt [<lat. officialis „zum Dienst gehörig“ + Delikt] * * * Of|fi|zi|al|de|likt, das (Rechtsspr.):… …   Universal-Lexikon

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